Unsere Leistungen werden grundsätzlich nach den Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Höhe des Entgelts im Zivilrecht bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung richtet sich nach der Höhe des Streitwerts. Die gesetzlichen Gebührentatbestände stellen Pauschalbeträge dar, die je nach Verfahrensabschnitt einmal fällig werden. Es kann auch unter Umständen angebracht sein, Stundensätze zu vereinbaren. In der ersten außergerichtlichen Beratung orientieren sich die Kosten, ganz im Sinne des § 34 RVG, am Umfang Ihres Beratungsbedarfs. Bei uns stehen Leistung und Abrechnung stets in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Bitte scheuen Sie sich nicht, das Thema Kosten anzusprechen.

Eine außergerichtliche Erstberatung kostet einen Verbraucher (Privatperson)  je nach Komplexität der Angelegenheit  zwischen 90,00 EUR (inkl. 19 % USt.) und 220,00 EUR (inkl. 19 % USt.).

In Steuer-Strafsachen werden im Regelfall die gesetzlichen Gebühren des Wahlverteidigers berechnet. In besonderen Angelegenheiten, kann auch eine individuelle Honorarvereinbarung in Betracht kommen.

Eine kurze Problemschilderung mit anschließender Bitte um eine Kostenprognose, verursacht noch keine Kosten.