Das Allgemeine Zivilrecht bildet die Grundlage für nahezu alle Rechtsstreitigkeiten, so dass nach unserer Auffassung einerseits die Beherrschung der allgemeinen Grundsätze eine notwendige Voraussetzung zur qualifizierten Bearbeitung Ihrer Mandate, andererseits jedoch auch stets eine profunde Grundlage für den Einstieg in Spezialmaterien darstellt, in die wir uns gegebenenfalls für Sie auch gerne speziell einarbeiten.

In den folgenden Rechtsgebieten sind wir für unsere Mandanten tätig:

  • Erstellung von individuellen Verträgen oder AGB
  • das Kaufrecht
  • das Werkvertragsrecht (insbesondere ziviles Baurecht)
  • das Recht des Auftrags und der Geschäftsführung ohne Auftrag
  • das Schadensersatzrecht sowohl aus Vertrag als auch aus unerlaubter Handlung
  • das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung
  • das Versicherungsrecht
  • Verkehrsunfallrecht