Das deutsche Steuerrecht ist eine sehr komplexe und schwierige Rechtsmaterie. Deswegen sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen ständig auf Steuerberatung angewiesen.

Wir sind dabei bemüht, unsere Beratung individuell mit dem Ziel der nach Ihren Verhältnissen steuerlich günstigsten Gestaltung und Durchführung Ihrer Vorhaben auszurichten.

Bei Rechtsstreitigkeiten mit den Finanzbehörden übernehmen wir im finanzbehördlichen Verfahren und im finanzgerichtlichen Prozess bundesweit die Vertretung Ihrer Interessen.

Wir führen Begutachtungen sowohl zu Einzelfragen, als auch zu komplexen Steuergestaltungsmodellen durch, werten dabei Literatur und Rechtsprechung gutachtlich aus und beantworten auf dieser Grundlage entscheidungserhebliche Rechtsfragen.

Steuerstrafrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit bildet hier die Spezialisierung in Steuerbußgeld- und Steuerstrafsachen. Wir beraten und vertreten im Zusammenhang mit dem Vorwurf unrichtiger oder unvollständiger Steuererklärungen sowie unrichtiger oder unvollständiger Erklärung gewerblicher oder freiberuflicher Betriebseinnahmen beziehungsweise Betriebsausgaben.

Wir vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden und beraten Sie über die Möglichkeiten eines bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahrens.